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Mitstreiter um das Bürgermeisteramt

Die Bürgermeisterwahl in Dettenhausen nimmt Fahrt auf.


In einem aktuellen Bericht stellt die SÜDWEST PRESSE die Kandidaten vor, die sich am 8. November um das Amt des Bürgermeisters bewerben. Mit Daniel Gruner tritt dabei ein Kandidat an, der seit vielen Jahren in Dettenhausen zu Hause und eng mit dem Leben in der Gemeinde verbunden ist.

Engagement, das aus dem Ort kommt

Im Gespräch mit der SÜDWEST PRESSE berichtet Daniel Gruner über seine Motivation, Verantwortung für Dettenhausen übernehmen zu wollen. Sein Engagement für die Gemeinde begann nicht erst mit der Entscheidung zur Kandidatur. Seit vielen Jahren bringt er sich ehrenamtlich vor Ort ein und kennt dadurch ganz unterschiedliche Menschen, Sichtweisen und Anliegen.

Eine besondere Rolle spielt dabei sein Engagement im Bädlesverein. Als dessen Vorsitzender erlebt er unmittelbar, was ehrenamtlicher Einsatz bewirken kann – aber auch, wie wichtig funktionierende Strukturen, gegenseitige Unterstützung und ein offenes Ohr für die Menschen sind.

 

Zuhören, miteinander reden, Verantwortung übernehmen

Viele Gespräche innerhalb und außerhalb des Vereins haben Daniel Gruner in seiner Entscheidung bestärkt, für das Bürgermeisteramt zu kandidieren. Dabei geht es ihm nicht darum, fertige Antworten auf jede Frage zu präsentieren. Vielmehr möchte er zuhören, unterschiedliche Perspektiven zusammenbringen und gemeinsam nach Lösungen suchen, die zu Dettenhausen passen.

Die Kandidatur ist für ihn deshalb auch eine konsequente Fortsetzung seines bisherigen Engagements: nicht nur darüber sprechen, was sich entwickeln könnte, sondern bereit sein, selbst Verantwortung zu übernehmen.

In den kommenden Wochen bis zur Wahl am 8. November möchte Daniel Gruner mit möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen. Über das, was gut läuft, ebenso wie über die Themen, bei denen Dettenhausen neue Ideen und Lösungen braucht.

Anlass dieses Beitrags ist die Berichterstattung der SÜDWEST PRESSE über die Bürgermeisterwahl in Dettenhausen. 

Artikel: SWP vom  07.08.2026

 

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